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   BVerwG, 12.12.1973 - VIII C 169.71   

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https://dejure.org/1973,2888
BVerwG, 12.12.1973 - VIII C 169.71 (https://dejure.org/1973,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1973 - VIII C 169.71 (https://dejure.org/1973,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1973 - VIII C 169.71 (https://dejure.org/1973,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilanfechtung von Bescheidungsurteilen - Zulässigkeit der Teilanfechtung im Revisionsverfahren - Bedeutung des "Einfriedungsgrundsatzes" - Öffentliche Förderung von Trägerkleinsiedlungen - Festsetzung eines Kaufpreises durch Verwaltungsakt - Anrechnung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1975, 220
  • DÖV 1974, 682
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Der bestandskräftige Anerkennungsbescheid vom 7. September 1987 hat darüber entschieden, in welcher Höhe Gesamtkosten des mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhabens auf der Grundlage der anzuwendenden Rechtsvorschriften anerkannt werden (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221).

    Der Verwaltungsakt ist daher bei der weiteren Abwicklung des Bauvorhabens und bei Veräußerung an die Kläger für die Beklagte öffentlich-rechtlich verbindlich; diese darf den Kaufpreis nur auf der Grundlage der anerkannten Gesamtkosten festlegen (BVerwG, ZMR 1975, 220; BVerwGE 51, 350, 351; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender aaO. § 54 a II. WoBauG Anm. 3).

    Der die Gesamtkosten festsetzende Verwaltungsakt berührt mithin das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bewerber nicht unmittelbar (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221 - eine Trägerkleinsiedlung betreffend; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender aaO. § 54 a II. WoBauG Anm. 3; vgl. auch Senatsurt. v. 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677 zum I. Wohnungsbaugesetz).

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

    Der bestandskräftige Anerkennungsbescheid vom 30. Juli 1987 hat darüber entschieden, in welcher Höhe Gesamtkosten des mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhabens auf der Grundlage der anzuwendenden Rechtsvorschriften anerkannt werden (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221).

    Der Verwaltungsakt ist daher bei der weiteren Abwicklung des Bauvorhabens und bei Veräußerung an die Kläger für die Beklagte öffentlich-rechtlich verbindlich; diese darf den Kaufpreis nur auf der Grundlage der anerkannten Gesamtkosten festlegen (BVerwG, ZMR 1975, 220; BVerwGE 51, 350, 351; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O. § 54 a II. WoBauG Anm. 3).

    Der die Gesamtkosten festsetzende Verwaltungsakt berührt mithin das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bewerber nicht unmittelbar (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221 - eine Trägerkleinsiedlung betreffend; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O. § 54 a II. WoBauG Anm. 3; vgl. auch Senatsurt. v. 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677 zum I. Wohnungsbaugesetz).

  • BVerwG, 28.03.1990 - 8 B 11.90

    Zulassung der Revision bei in tragender Weise doppelt begründeter

    Ebenfalls durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, daß bei der Anerkennung der Schlußabrechnung für öffentlich geförderte Bauvorhaben die zu berücksichtigenden Gesamtkosten durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VIII C 169.71 - ZMR 1975, 220 , insoweit in Buchholz 454.42 II. BV Nr. 3 nicht abgedruckt, und vom 15. Dezember 1976 - BVerwG VIII C 56.75 - BVerwGE 51, 350 [BVerwG 15.12.1976 - VIII C 56/76]).

    Eine förmliche Anerkennung der Schlußabrechnung durch Verwaltungsakt wird in § 8 a Abs. 4 Satz 1 WoBindG als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 12.12.1978 - I BA 24/77

    Zweck eines öffentlichen Baudarlehens; Anordnung der Rückzahlung des überzahlten

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